Um den Plan zu erreichen, den Verkauf von Kraftstofffahrzeugen bis 2035 einzustellen, bieten die europäischen Länder Anreize für Fahrzeuge mit neuer Energie in zwei Richtungen: einerseits durch Steueranreize oder Steuerbefreiungen und andererseits durch Subventionen oder Mittel für unterstützende Einrichtungen beim Kauf oder bei der Nutzung des Fahrzeugs. Die Europäische Union als Kernorganisation der europäischen Wirtschaft hat Richtlinien eingeführt, um die Entwicklung neuer Energiefahrzeuge in jedem ihrer 27 Mitgliedstaaten zu steuern. Österreich, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien und andere Länder bieten direkt beim Kauf des Links Bargeldzuschüsse an, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Lettland, die Slowakei, Schweden und sieben Länder bieten keine Kauf- und Nutzungsanreize an. sondern um einige steuerliche Anreize zu schaffen.
Im Folgenden sind die entsprechenden Richtlinien für jedes Land aufgeführt:
Österreich
1. Mehrwertsteuererleichterung für emissionsfreie Nutzfahrzeuge, berechnet auf der Grundlage des Gesamtpreises des Fahrzeugs (einschließlich 20 % Mehrwertsteuer und Umweltsteuer): ≤ 40.000 Euro voller Mehrwertsteuerabzug; der Gesamtkaufpreis beträgt 40.000-80.000 Euro, die ersten 40.000 Euro ohne Mehrwertsteuer; > 80.000 Euro kommen nicht in den Genuss der Mehrwertsteuererleichterung.
2. Emissionsfreie Fahrzeuge für den persönlichen Gebrauch sind von der Eigentums- und Umweltsteuer befreit.
3. Die gewerbliche Nutzung emissionsfreier Fahrzeuge ist von der Eigentums- und Umweltsteuer befreit und erhält einen Rabatt von 10 %. Unternehmensmitarbeiter, die emissionsfreie Firmenfahrzeuge nutzen, sind von der Erhebung der Steuer befreit.
4. Bis Ende 2023 können Einzelnutzer, die eine reine Elektroreichweite von ≥ 60 km und einen Gesamtpreis von ≤ 60.000 Euro kaufen, einen Anreiz von 3.000 Euro für rein elektrische oder Brennstoffzellenmodelle und einen Anreiz von 1.250 Euro für Plug-in-Hybrid- oder Modelle mit erweiterter Reichweite erhalten.
5. Nutzer, die bis Ende 2023 kaufen, können sich über folgende Grundleistungen freuen: 600 Euro Smart-Ladekabel, 600 Euro Wandladeboxen (Einzel-/Doppelwohnungen), 900 Euro Wandladeboxen (Wohnbereich). ) und 1.800 Euro Wandladesäulen (integrierte Geräte zum Lastmanagement in Mehrfamilienhäusern). Die letzten drei hängen hauptsächlich vom Wohnumfeld ab.
Belgien
1. Reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge genießen den niedrigsten Steuersatz (61,50 EUR) in Brüssel und Wallonien, und reine Elektrofahrzeuge sind in Flandern von der Steuer befreit.
2. Einzelnutzer von reinen Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen genießen in Brüssel und Wallonien den niedrigsten Steuersatz von 85,27 Euro pro Jahr, Wallonien erhebt keine Steuern auf den Kauf der beiden oben genannten Fahrzeugtypen und die Stromsteuer wurde gesenkt von 21 Prozent auf 6 Prozent.
3. Unternehmenskäufer in Flandern und Wallonien haben auch Anspruch auf die Brüsseler Steueranreize für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge.
4. Für Firmenkäufer gilt die höchste Entlastungsstufe für Modelle mit einem CO2-Ausstoß ≤ 50g pro Kilometer und einer Leistung ≥ 50Wh/kg unter NEFZ-Bedingungen.
Bulgarien
1. Nur Elektrofahrzeuge steuerfrei
Kroatien
1. Elektrofahrzeuge unterliegen weder der Verbrauchssteuer noch den besonderen Umweltsteuern.
2. Der Kaufzuschuss für reine Elektroautos beträgt 9.291 Euro, Plug-in-Hybrid-Modelle 9.309 Euro, nur eine Bewerbungsmöglichkeit pro Jahr, jedes Auto muss länger als zwei Jahre genutzt werden.
Zypern
1. Die private Nutzung von Autos mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 120 g pro Kilometer ist von der Steuer befreit.
2. Der Ersatz von Autos mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 50 g pro Kilometer und einem Preis von maximal 80.000 € kann mit bis zu 12.000 € gefördert werden, bei reinen Elektroautos mit bis zu 19.000 €, außerdem gibt es für die Verschrottung alter Autos einen Zuschuss von 1.000 € .
Tschechische Republik
1. Reine Elektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge, die weniger als 50 g Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen, sind von der Zulassungsgebühr befreit und mit speziellen Kennzeichen versehen.
2. Privatnutzer: reine Elektrofahrzeuge und Hybridmodelle sind von der Kfz-Steuer befreit; Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 50 g pro Kilometer sind von der Straßenbenutzungsgebühr befreit; und die Abschreibungsdauer von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge wird von 10 auf 5 Jahre verkürzt.
3. Steuerermäßigung um 0,5–1 % für BEV- und PHEV-Modelle zur privaten Nutzung durch Unternehmen sowie Ermäßigung der Kfz-Steuer für einige Ersatzmodelle für Kraftstofffahrzeuge.
Dänemark
1. Für emissionsfreie Fahrzeuge wird eine Zulassungssteuer von 40 % abzüglich der Zulassungssteuer von 165.000 DKK und 900 DKK pro kWh Batteriekapazität (bis zu 45 kWh) erhoben.
2. Emissionsarme Fahrzeuge (emissions<50g co2km) are subject to a 55 per cent registration tax, less dkk 47,500 and 900 kwh of battery capacity (up maximum 45kwh).
3. Einzelnutzer von emissionsfreien Autos und Autos mit CO2-Emissionen von bis zu 58 g CO2/km profitieren vom niedrigsten halbjährlichen Steuersatz von 370 DKK.
Finnland
1. Ab dem 1. Oktober 2021 sind emissionsfreie Personenkraftwagen von der Zulassungssteuer befreit.
2. Firmenfahrzeuge sind von 2021 bis 2025 für BEV-Modelle von der Steuerbelastung in Höhe von 170 Euro pro Monat befreit, das Laden von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz ist von der Einkommensteuer befreit.
Frankreich
1. Elektro-, Hybrid-, CNG-, LPG- und E85-Modelle sind von allen oder 50 Prozent der Steuerabgaben befreit, und Modelle mit reinen Elektro-, Brennstoffzellen- und Plug-in-Hybriden (mit einer Reichweite von 50 km oder mehr) unterliegen einer massiven Steuerbelastung. reduziert.
2. Firmenfahrzeuge, die weniger als 60 g Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen (außer Dieselfahrzeuge), sind von der Kohlendioxidsteuer befreit.
3. Beim Kauf von reinen Elektrofahrzeugen oder Brennstoffzellenfahrzeugen kann, wenn der Fahrzeugverkaufspreis 47.000 Euro nicht übersteigt, ein Einzelnutzerfamilienzuschuss von 5.000 Euro, ein Firmennutzerzuschuss von 3.000 Euro, wenn es sich um einen Ersatz handelt, zugrunde gelegt werden Höhe der Fahrzeugzuschüsse bis zu 6.000 Euro.
Deutschland
1. Reine Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzelle, die vor dem 31. Dezember 2025 zugelassen wurden, erhalten eine zehnjährige Steuererleichterung bis zum 31. Dezember 2030.
2. Befreien Sie Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von ≤ 95 g/km von der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer.
3. Reduzieren Sie die Einkommensteuer für BEV- und PHEV-Modelle.
4. Im Kaufsegment erhalten Neufahrzeuge mit einem Preis unter 40.000 € (inklusive) einen Zuschuss von 6.750 € und Neufahrzeuge mit einem Preis zwischen 40.000 und 65.000 € (inklusive) erhalten einen Zuschuss von 4.500 €, der nur zur Verfügung steht Einzelkäufer ab 1. September 2023, ab 1. Januar 2024 wird die Deklaration verschärft.
Griechenland
1. 75 % Ermäßigung der Zulassungssteuer für PHEVs mit CO2-Emissionen bis zu 50 g/km; 50 % Ermäßigung der Zulassungssteuer für HEVs und PHEVs mit CO2-Emissionen ≥ 50 g/km.
2. HEV-Modelle mit einem Hubraum ≤1549 cm³, die vor dem 31. Oktober 2010 zugelassen wurden, sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, während HEVs mit einem Hubraum ≥1550 cm³ einer Kraftfahrzeugsteuer von 60 % unterliegen; Autos mit einem CO2-Ausstoß von ≤ 90 g/km (NEFZ) oder 122 g/km (WLTP) sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
3. BEV- und PHEV-Modelle mit einem CO2-Ausstoß ≤ 50g/km (NEFZ oder WLTP) und einem Nettoverkaufspreis ≤ 40.000 Euro sind von der Vorzugsklassensteuer befreit.
4. Beim Kauf des Links erhalten reine Elektrofahrzeuge 30 % des Nettoverkaufspreises der Barrückerstattung, die Obergrenze liegt bei 8.000 Euro, wenn das Lebensende mehr als 10 Jahre beträgt oder das Alter des Fahrzeugs überschritten wird Ist der Käufer älter als 29 Jahre, müssen Sie zusätzlich 1.000 Euro bezahlen; Reine Elektrotaxi genießen 40 % des Nettoverkaufspreises, die Obergrenze liegt bei 17.500 Euro, für die Verschrottung alter Taxis fallen zusätzlich 5.000 Euro an.
Ungarn
1. BEVs und PHEVs haben Anspruch auf Steuerbefreiung.
2. Ab dem 15. Juni 2020 beträgt der Gesamtpreis von 32.000 Euro Zuschuss für Elektrofahrzeuge 7.350 Euro, der Verkaufspreis zwischen 32.000 und 44.000 Euro Zuschuss von 1.500 Euro.
Irland
1. 5.000 Euro Ermäßigung für reine Elektrofahrzeuge mit einem Verkaufspreis von nicht mehr als 40.000 Euro, über 50.000 Euro besteht kein Anspruch auf die Ermäßigung.
2. Auf Elektrofahrzeuge wird keine NOx-Steuer erhoben.
3.Für Einzelnutzer gilt der Mindesttarif für reine Elektrofahrzeuge (120 Euro pro Jahr), CO2-Ausstoß ≤ 50g/km bei PHEV-Modellen, Senkung des Tarifs (140 Euro pro Jahr).
Italien
1. Für Einzelnutzer sind reine Elektrofahrzeuge für 5 Jahre ab dem Datum der ersten Nutzung von der Steuer befreit, nach Ablauf dieses Zeitraums fallen 25 % der Steuer für gleichwertige Benzinfahrzeuge an; Für HEV-Modelle gilt ein Mindeststeuersatz (2,58 €/kW).
2.Im Kaufsegment werden BEV- und PHEV-Modelle mit einem Preis ≤35.000 Euro (inkl. MwSt.) und einem CO2-Ausstoß ≤20g/km mit 3.000 Euro gefördert; BEV- und PHEV-Modelle mit einem Preis ≤45.000 Euro (inkl. MwSt.) und einem CO2-Ausstoß zwischen 21 und 60g/km werden mit 2.000 Euro gefördert;
3. Lokale Kunden erhalten 80 Prozent Rabatt auf den Kauf- und Installationspreis der bereitgestellten Infrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen, maximal jedoch 1.500 Euro.
Lettland
1.BEV-Modelle sind von der Erstzulassungsgebühr befreit und genießen eine Mindeststeuer von 10 Euro.
Luxemburg 1. Auf Elektrofahrzeuge wird nur eine Verwaltungssteuer von 50 % erhoben.
2. Für Einzelnutzer gilt für emissionsfreie Fahrzeuge der günstigste Tarif von 30 Euro pro Jahr.
3. Für Firmenfahrzeuge ein monatlicher Zuschuss von 0,5-1,8 % abhängig vom CO2-Ausstoß.
4. Für den Kauf des Links, BEV-Modelle mit mehr als 18kWh (inkl.) Zuschuss von 8.000 Euro, 18kWh Zuschuss von 3.000 Euro; PHEV-Modelle pro Kilometer Kohlendioxid-Ausstoß ≤ 50g Zuschuss von 2.500 Euro.
Malta
1. Für Einzelnutzer gilt für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von ≤ 100 g pro Kilometer der niedrigste Steuersatz.
2. Beim Kauf der Link, reinen Elektromodellen gibt es persönliche Zuschüsse zwischen 11.000 Euro und 20.000 Euro.
Niederlande
1. Für Einzelnutzer sind emissionsfreie Fahrzeuge von der Steuer befreit und PHEV-Fahrzeuge unterliegen einem Tarif von 50 %.
2. Firmenkunden, 16 % Mindeststeuersatz für emissionsfreie Fahrzeuge, die Höchststeuer für reine Elektrofahrzeuge beträgt nicht mehr als 30.000 Euro und es gibt keine Beschränkung für Brennstoffzellenfahrzeuge.
Polen
1. Keine Steuer auf reine Elektrofahrzeuge und keine Steuer auf PHEVs unter 2000 ccm bis Ende 2029.
2.Für Privat- und Firmenkäufer steht ein Zuschuss von bis zu 27.000 PLN für reine Elektro-Modelle und Brennstoffzellenfahrzeuge zur Verfügung, die innerhalb von 225.000 PLN gekauft werden.
Portugal
1.BEV-Modelle sind von der Steuer befreit; PHEV-Modelle mit rein elektrischer Reichweite ≥50 km und CO2-Emissionen<50g>50 km und CO2-Emissionen ≤ 50 g/km erhalten eine Steuerermäßigung von 40 %.
2. Privatnutzer können reine Elektrofahrzeuge der Kategorie M1 zum Höchstpreis von 62.500 Euro kaufen, Zuschüsse von 3.000 Euro, begrenzt auf eins.
Slowakei
1. Reine Elektrofahrzeuge sind von der Steuer befreit, während Brennstoffzellenfahrzeuge und Hybridfahrzeuge einer 50-prozentigen Abgabe unterliegen.
Spanien
1. Befreiung von der „Sondersteuer“ für Fahrzeuge mit CO2-Emissionen ≤ 120 g/km und Befreiung von der Mehrwertsteuer auf den Kanarischen Inseln für alternativ angetriebene Fahrzeuge (z. B. Bevs, Fcevs, PHEVs, EREVs und HEVs) mit CO2-Emissionen ≤ 110 g/km .
2. Für Einzelnutzer eine 75-prozentige Steuerermäßigung auf reine Elektrofahrzeuge in Großstädten wie Barcelona, Madrid, Valencia und Saragossa.
3. Für Firmenkunden gilt für BEVs und PHEVs mit einem Preis von weniger als 40.000 Euro (inklusive) eine Ermäßigung der persönlichen Einkommensteuer um 30 %; Für HEVs unter 35.000 Euro (inklusive) gilt eine Ermäßigung von 20 %.
Schweden
1. Niedrigere Kfz-Steuer (360 SEK) für emissionsfreie Fahrzeuge und PHEVs für Privatnutzer.
2. 50-prozentige Steuerermäßigung (bis zu 15.000 SEK) für häusliche Ladeboxen für Elektrofahrzeuge und ein Zuschuss von 1 Milliarde US-Dollar für die Installation von AC-Ladegeräten für Bewohner von Mehrfamilienhäusern.
Island
1. Mehrwertsteuerermäßigung und -befreiung für BEV- und HEV-Modelle beim Kauf, keine Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis bis 36.000 Euro, darüber hinaus die volle Mehrwertsteuer.
2. Mehrwertsteuerbefreiung für Ladestationen und Installation von Ladestationen.
Schweiz
1. Elektrofahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit.
2. Für Privat- und Firmennutzer ermäßigt oder erlässt jeder Kanton die Transportsteuer für einen bestimmten Zeitraum basierend auf dem Treibstoffverbrauch (CO2/km).
Vereinigtes Königreich
1. Reduzierter Steuersatz für Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit CO2-Emissionen unter 75 g/km.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 24. Juli 2023