• Förderrichtlinien für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb in der EU27
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Förderrichtlinien für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb in der EU27

Um das Ziel zu erreichen, den Verkauf von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben bis 2035 einzustellen, bieten die europäischen Länder Anreize für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben auf zweierlei Weise: zum einen durch Steueranreize oder Steuerbefreiungen und zum anderen durch Subventionen oder finanzielle Unterstützung beim Kauf oder bei der Nutzung des Fahrzeugs. Die Europäische Union als Kernorganisation der europäischen Wirtschaft hat in jedem ihrer 27 Mitgliedstaaten Richtlinien eingeführt, um die Entwicklung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zu lenken. Österreich, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien und andere Länder gewähren direkte Geldzuschüsse beim Kauf, während sieben Länder wie Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Lettland, die Slowakei und Schweden keine Kauf- oder Nutzungsanreize gewähren, sondern nur Steueranreize.

Im Folgenden sind die entsprechenden Richtlinien für jedes Land aufgeführt:

Österreich

1. Mehrwertsteuerermäßigung für emissionsfreie Nutzfahrzeuge, berechnet nach dem Gesamtpreis des Fahrzeugs (einschließlich 20 % Mehrwertsteuer und Umweltsteuer): ≤ 40.000 Euro voller Mehrwertsteuerabzug; beim Gesamtkaufpreis von 40.000–80.000 Euro sind die ersten 40.000 Euro mehrwertsteuerfrei; > 80.000 Euro, keine Mehrwertsteuerermäßigung.
2. Emissionsfreie Fahrzeuge für den privaten Gebrauch sind von der Besitzsteuer und der Umweltsteuer befreit.
3. Die Nutzung emissionsfreier Fahrzeuge durch Unternehmen ist von der Besitzsteuer und der Umweltsteuer befreit und genießt einen Rabatt von 10 %; Unternehmensmitarbeiter, die emissionsfreie Firmenfahrzeuge nutzen, sind von der Erhebung der Steuer befreit.
4. Bis Ende 2023 können Privatkunden, die ein rein elektrisches Fahrzeug mit einer Reichweite von ≥ 60 km und einem Gesamtpreis von ≤ 60.000 Euro kaufen, einen Anreiz von 3.000 Euro für reine Elektro- oder Brennstoffzellenmodelle und von 1.250 Euro für Plug-in-Hybrid- oder Modelle mit erweiterter Reichweite erhalten.
5. Nutzer, die bis Ende 2023 kaufen, profitieren von folgenden Grundleistungen: 600 Euro für intelligente Ladekabel, 600 Euro für Wandladeboxen (Einzel-/Doppelhaushälften), 900 Euro für Wandladeboxen (Wohngebiete) und 1.800 Euro für Wandladesäulen (integrierte Geräte zur Laststeuerung in Mehrfamilienhäusern). Die drei letztgenannten Leistungen hängen hauptsächlich von der Wohnumgebung ab.

Belgien

1. Reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge genießen in Brüssel und Wallonien den niedrigsten Steuersatz (61,50 EUR), und in Flandern sind reine Elektrofahrzeuge von der Steuer befreit.
2. Privatnutzer von reinen Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen in Brüssel und Wallonien profitieren vom niedrigsten Steuersatz von 85,27 Euro pro Jahr. Wallonien erhebt keine Steuern auf den Kauf der beiden oben genannten Fahrzeugtypen und die Steuer auf Strom wurde von 21 Prozent auf 6 Prozent gesenkt.
3. Auch gewerbliche Käufer in Flandern und Wallonien haben Anspruch auf die Brüsseler Steueranreize für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge.
4. Für Unternehmenskäufer gilt die höchste Ermäßigung für Modelle mit einem CO2-Ausstoß ≤ 50 g pro Kilometer und einer Leistung ≥ 50 Wh/kg unter NEFZ-Bedingungen.

Bulgarien

1. Nur Elektrofahrzeuge steuerfrei

Kroatien

1. Elektrofahrzeuge unterliegen nicht der Verbrauchsteuer und besonderen Umweltsteuern.
2. Kaufförderung für reine Elektroautos 9.291 Euro, Plug-in-Hybridmodelle 9.309 Euro, nur eine Antragsmöglichkeit pro Jahr, jedes Auto muss länger als zwei Jahre genutzt werden.

Zypern

1. Die private Nutzung von Autos mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 120 g pro Kilometer ist von der Steuer befreit.
2. Der Ersatz von Autos mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 50 g pro Kilometer und Kosten von nicht mehr als 80.000 Euro kann mit bis zu 12.000 Euro gefördert werden, für reine Elektroautos mit bis zu 19.000 Euro, und auch für die Verschrottung alter Autos gibt es einen Zuschuss von 1.000 Euro.

Tschechische Republik

1. Reine Elektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge, die weniger als 50 g Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen, sind von der Zulassungsgebühr befreit und erhalten spezielle Kennzeichen.
2. Privatnutzer: Reine Elektrofahrzeuge und Hybridmodelle sind von der Kfz-Steuer befreit; Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von weniger als 50 g pro Kilometer sind von der Maut befreit; und die Abschreibungsdauer von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge wird von 10 auf 5 Jahre verkürzt.
3. Steuersenkung von 0,5–1 % für BEV- und PHEV-Modelle zur privaten Nutzung oder für Unternehmen sowie KFZ-Steuersenkung für einige Kraftstoff-Ersatzmodelle.

Dänemark

1. Für emissionsfreie Fahrzeuge fällt eine Zulassungssteuer von 40 % abzüglich 165.000 DKK Zulassungssteuer und 900 DKK pro kWh Batteriekapazität (bis zu 45 kWh) an.
2. Emissionsarme Fahrzeuge (Emissions<50g co2km) are subject to a 55 per cent registration tax, less dkk 47,500 and 900 kwh of battery capacity (up maximum 45kwh).
3. Privatnutzer von emissionsfreien Autos und Autos mit einem CO2-Ausstoß von bis zu 58 g CO2/km profitieren vom niedrigsten halbjährlichen Steuersatz von 370 DKK.

Finnland

1. Ab dem 1. Oktober 2021 sind emissionsfreie Personenkraftwagen von der Zulassungssteuer befreit.
2. Firmenfahrzeuge sind von 2021 bis 2025 von der Steuerabgabe in Höhe von 170 Euro pro Monat für BEV-Modelle befreit, das Laden von Elektrofahrzeugen am Arbeitsplatz ist von der Einkommensteuer befreit.

Frankreich

1. Elektro-, Hybrid-, CNG-, LPG- und E85-Modelle sind von der gesamten oder 50-prozentigen Steuerbelastung befreit, und Modelle mit reinem Elektroantrieb, Brennstoffzellen- und Plug-in-Hybriden (mit einer Reichweite von 50 km oder mehr) werden von der Steuer massiv ermäßigt.
2.Unternehmensfahrzeuge, die weniger als 60 g Kohlendioxid pro Kilometer ausstoßen (ausgenommen Dieselfahrzeuge), sind von der Kohlendioxidsteuer befreit.
3. Beim Kauf eines reinen Elektrofahrzeugs oder eines Brennstoffzellenfahrzeugs beträgt die Subvention für Privatpersonen 5.000 Euro, wenn der Verkaufspreis des Fahrzeugs 47.000 Euro nicht übersteigt. Bei Firmenkunden beträgt die Subvention 3.000 Euro. Handelt es sich um einen Ersatz, kann die Subvention auf der Grundlage des Fahrzeugwerts bis zu 6.000 Euro betragen.

Deutschland

Nachrichten2 (1)

1. Reine Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellen, die vor dem 31. Dezember 2025 zugelassen werden, erhalten eine zehnjährige Steuererleichterung bis zum 31. Dezember 2030.
2. Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von ≤ 95 g/km sind von der jährlichen Kraftfahrzeugsteuer befreit.
3. Reduzieren Sie die Einkommenssteuer für BEV- und PHEV-Modelle.
4. Für das Kaufsegment wird für Neufahrzeuge mit einem Preis unter 40.000 € (einschließlich) ein Zuschuss von 6.750 € und für Neufahrzeuge mit einem Preis zwischen 40.000 € und 65.000 € (einschließlich) ein Zuschuss von 4.500 € gewährt, der ab dem 1. September 2023 nur noch für Einzelkäufer verfügbar ist, ab dem 1. Januar 2024 wird die Erklärung strenger sein.

Griechenland

1. 75 % Ermäßigung der Zulassungssteuer für PHEVs mit CO2-Emissionen bis zu 50 g/km; 50 % Ermäßigung der Zulassungssteuer für HEVs und PHEVs mit CO2-Emissionen ≥ 50 g/km.
2.HEV-Modelle mit einem Hubraum von ≤ 1549 ccm, die vor dem 31. Oktober 2010 zugelassen wurden, sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, während HEVs mit einem Hubraum von ≥ 1550 ccm einer Kraftfahrzeugsteuer von 60 % unterliegen; Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von ≤ 90 g/km (NEFZ) oder 122 g/km (WLTP) sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
3. Von der ermäßigten Klassensteuer befreit sind BEV- und PHEV-Modelle mit einem CO2-Ausstoß ≤ 50 g/km (NEFZ oder WLTP) und einem Nettoverkaufspreis ≤ 40.000 Euro.
4. Beim Kauf eines reinen Elektrofahrzeugs erhalten Sie 30 % Rabatt auf den Nettoverkaufspreis, die Obergrenze liegt bei 8.000 Euro. Wenn das Fahrzeug älter als 10 Jahre ist oder das Alter des Käufers über 29 Jahre liegt, müssen Sie zusätzlich 1.000 Euro bezahlen. Reine Elektrotaxis erhalten 40 % Rabatt auf den Nettoverkaufspreis, die Obergrenze liegt bei 17.500 Euro. Für die Verschrottung alter Taxis müssen Sie zusätzlich 5.000 Euro bezahlen.

Ungarn

1. BEVs und PHEVs sind von der Steuer befreit.
2. Ab dem 15. Juni 2020 beträgt der Gesamtpreis eines Elektrofahrzeugs ab 32.000 Euro 7.350 Euro Förderung, beim Verkaufspreis zwischen 32.000 und 44.000 Euro 1.500 Euro Förderung.

Irland

1. 5.000 Euro Ermäßigung für reine Elektrofahrzeuge mit einem Verkaufspreis von nicht mehr als 40.000 Euro, über 50.000 Euro besteht kein Anspruch auf die Ermäßigungsregelung.
2. Auf Elektrofahrzeuge wird keine NOx-Steuer erhoben.
3. Für Privatnutzer gilt der Mindestsatz für reine Elektrofahrzeuge (120 Euro pro Jahr), bei PHEV-Modellen mit CO2-Emissionen ≤ 50 g/km ist der Satz reduziert (140 Euro pro Jahr).

Italien

1. Für Privatnutzer sind reine Elektrofahrzeuge ab dem Datum der ersten Inbetriebnahme fünf Jahre lang von der Steuer befreit. Nach Ablauf dieser Frist fallen 25 % der Steuer für vergleichbare Benzinfahrzeuge an. Für HEV-Modelle gilt ein Mindeststeuersatz (2,58 €/kW).
2. Im Kaufsegment werden BEV- und PHEV-Modelle mit einem Preis von ≤ 35.000 Euro (inkl. MwSt.) und einem CO2-Ausstoß von ≤ 20 g/km mit 3.000 Euro gefördert; BEV- und PHEV-Modelle mit einem Preis von ≤ 45.000 Euro (inkl. MwSt.) und einem CO2-Ausstoß zwischen 21 und 60 g/km werden mit 2.000 Euro gefördert;
3. Lokale Kunden erhalten 80 Prozent Rabatt auf den Kauf- und Installationspreis der bereitgestellten Infrastruktur zum Laden von Elektrofahrzeugen, maximal jedoch 1.500 Euro.

Lettland

1.BEV-Modelle sind von der Erstzulassungsgebühr befreit und genießen eine Mindeststeuer von 10 Euro.
Luxemburg 1. Auf Elektrofahrzeuge wird nur eine Verwaltungssteuer von 50 % erhoben.
2. Für Privatnutzer gilt für emissionsfreie Fahrzeuge der niedrigste Satz von 30 EUR pro Jahr.
3. Für Firmenfahrzeuge eine monatliche Förderung von 0,5-1,8% je nach CO2-Ausstoß.
4. Beim Kauf des Links erhalten BEV-Modelle mit mehr als 18 kWh (einschließlich) eine Subvention von 8.000 Euro, 18 kWh eine Subvention von 3.000 Euro; PHEV-Modelle pro Kilometer Kohlendioxidemissionen ≤ 50 g eine Subvention von 2.500 Euro.

Malta

1. Für Privatnutzer gilt der niedrigste Steuersatz für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß von ≤ 100 g pro Kilometer.
2. Beim Kauf der Link-, reinen Elektromodelle gibt es persönliche Förderungen zwischen 11.000 Euro und 20.000 Euro.

Niederlande

1. Für Privatnutzer sind emissionsfreie Fahrzeuge von der Steuer befreit, und PHEV-Fahrzeuge unterliegen einem Zollsatz von 50 %.
2. Für Firmenkunden gilt ein Mindeststeuersatz von 16 % für emissionsfreie Fahrzeuge, die Höchststeuer für reine Elektrofahrzeuge beträgt nicht mehr als 30.000 Euro und für Brennstoffzellenfahrzeuge gibt es keine Beschränkung.

Polen

1. Keine Steuer auf reine Elektrofahrzeuge und keine Steuer auf PHEVs unter 2000 ccm bis Ende 2029.
2. Für Privat- und Firmenkäufer steht ein Zuschuss von bis zu 27.000 PLN für reine Elektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit einem Kaufwert von bis zu 225.000 PLN zur Verfügung.

Portugal

Nachrichten2 (2)

1.BEV-Modelle sind von der Steuer befreit; PHEV-Modelle mit einer rein elektrischen Reichweite von ≥50 km und CO2-Emissionen<50g>50km und CO2-Emissionen ≤50g/km erhalten eine Steuerermäßigung von 40%.
2. Privatnutzer können reine Elektrofahrzeuge der Kategorie M1 zum Höchstpreis von 62.500 Euro kaufen, die Subventionen betragen 3.000 Euro und sind auf eins begrenzt.

Slowakei

1. Reine Elektrofahrzeuge sind von der Steuer befreit, während Brennstoffzellenfahrzeuge und Hybridfahrzeuge einer Abgabe von 50 Prozent unterliegen.

Spanien

Nachrichten2 (3)

1. Befreiung von der „Sondersteuer“ für Fahrzeuge mit CO2-Emissionen ≤ 120 g/km und Befreiung von der Mehrwertsteuer auf den Kanarischen Inseln für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (z. B. BEVs, FCEVs, PHEVs, EREVs und HEVs) mit CO2-Emissionen ≤ 110 g/km.
2. Für Privatnutzer gibt es eine Steuerermäßigung von 75 Prozent auf reine Elektrofahrzeuge in Großstädten wie Barcelona, Madrid, Valencia und Saragossa.
3. Für Firmenkunden gilt bei BEVs und PHEVs mit einem Preis von weniger als 40.000 Euro (einschließlich) eine Ermäßigung der Einkommensteuer von 30 %, bei HEVs mit einem Preis von weniger als 35.000 Euro (einschließlich) eine Ermäßigung von 20 %.

Schweden

1. Niedrigere Kfz-Steuer (360 SEK) für emissionsfreie Fahrzeuge und PHEVs bei Einzelnutzern.
2. 50 Prozent Steuerermäßigung (bis zu 15.000 SEK) für Ladestationen für Elektrofahrzeuge zu Hause und eine Subvention von 1 Milliarde US-Dollar für die Installation von AC-Ladegeräten für Bewohner von Mehrfamilienhäusern.

Island

1. Mehrwertsteuersenkung und -befreiung für BEV- und HEV-Modelle beim Kauf, keine Mehrwertsteuer auf den Verkaufspreis bis 36.000 Euro, volle Mehrwertsteuer obendrauf.
2. Mehrwertsteuerbefreiung für Ladestationen und die Installation von Ladestationen.

Schweiz

1. Elektrofahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit.
2. Für Privatpersonen und Unternehmen reduziert oder befreit jeder Kanton die Transportsteuer für einen bestimmten Zeitraum auf der Grundlage des Treibstoffverbrauchs (CO2/km).

Vereinigtes Königreich

1. Ermäßigter Steuersatz für Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß unter 75 g/km.


Beitragszeit: 24. Juli 2023