Kasachstans Staatlicher Steuerausschuss des Finanzministeriums: Für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der bestandenen Zollkontrolle ist es verboten, den Besitz, die Nutzung oder die Entsorgung eines zugelassenen Elektrofahrzeugs an eine Person zu übertragen, die die russische Staatsbürgerschaft besitzt und/oder ständiger Wohnsitz in der Russischen Föderation…
Nach Angaben der Nachrichtenagentur KATS hat der Nationale Steuerausschuss des kasachischen Finanzministeriums kürzlich bekannt gegeben, dass Bürger Kasachstans ab heute im Ausland ein Elektroauto für den persönlichen Gebrauch kaufen können und dabei von Zöllen und anderen Steuern befreit sind. Diese Entscheidung basiert auf Artikel 9 des Anhangs 3 der Resolution Nr. 107 des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 20. Dezember 2017.
Das Zollverfahren erfordert die Vorlage eines gültigen Dokuments zum Nachweis der Staatsbürgerschaft der Republik Kasachstan sowie von Dokumenten zum Nachweis des Eigentums-, Nutzungs- und Verfügungsrechts des Fahrzeugs sowie das persönliche Ausfüllen einer Passagiererklärung. Für den Empfang, das Ausfüllen und die Übermittlung der Erklärung fallen in diesem Verfahren keine Gebühren an.
Es ist zu beachten, dass es für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum der bestandenen Zollkontrolle verboten ist, das Eigentum, die Nutzung oder die Entsorgung eines zugelassenen Elektrofahrzeugs an eine Person zu übertragen, die die russische Staatsbürgerschaft und/oder einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation besitzt.
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 26. Juli 2023