• Kasachstan: Importierte Straßenbahnen dürfen drei Jahre lang nicht an russische Staatsbürger übergeben werden
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Kasachstan: Importierte Straßenbahnen dürfen drei Jahre lang nicht an russische Staatsbürger übergeben werden

Staatlicher Steuerausschuss des kasachischen Finanzministeriums: Für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Zollkontrolle ist es verboten, den Besitz, die Nutzung oder die Veräußerung eines zugelassenen Elektrofahrzeugs auf eine Person zu übertragen, die die russische Staatsbürgerschaft besitzt und/oder einen ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation hat…

Laut der Nachrichtenagentur KATS hat der Nationale Steuerausschuss des kasachischen Finanzministeriums kürzlich bekannt gegeben, dass kasachische Bürger ab heute ein Elektroauto für den persönlichen Gebrauch im Ausland kaufen können und dabei von Zöllen und anderen Steuern befreit sind. Diese Entscheidung basiert auf Artikel 9 des Anhangs 3 der Resolution Nr. 107 des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 20. Dezember 2017.

Das Zollverfahren erfordert die Vorlage eines gültigen Dokuments zum Nachweis der Staatsbürgerschaft der Republik Kasachstan sowie von Dokumenten zum Nachweis des Eigentums-, Nutzungs- und Verfügungsrechts am Fahrzeug und das persönliche Ausfüllen einer Passagiererklärung. Für den Erhalt, das Ausfüllen und die Einreichung der Erklärung fallen in diesem Verfahren keine Gebühren an.

Es ist zu beachten, dass für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum der Zollkontrolle die Übertragung des Eigentums, die Nutzung oder die Veräußerung eines zugelassenen Elektrofahrzeugs an eine Person mit russischer Staatsbürgerschaft und/oder ständigem Wohnsitz in der Russischen Föderation verboten ist.


Veröffentlichungszeit: 26. Juli 2023