Mit der zunehmenden Verbreitung assistierter Fahrtechnologien in den letzten Jahren hat sich zwar der Komfort im Alltag erhöht, doch birgt dies auch neue Sicherheitsrisiken. Die häufigen Verkehrsunfälle haben die Sicherheit assistierter Fahrsysteme zu einem heiß diskutierten Thema in der Öffentlichkeit gemacht. Dabei rückte die Frage, ob es notwendig ist, das Fahrzeug mit einer Außenleuchte für assistierte Fahrsysteme auszustatten, die den Fahrzustand des Fahrzeugs deutlich anzeigt, in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.
Was ist die Kontrollleuchte für das Fahrassistenzsystem?


Bei der sogenannten Fahrassistenzsystem-Signalleuchte handelt es sich um eine spezielle Leuchte, die außen am Fahrzeug angebracht ist. Durch spezielle Einbaupositionen und Farben signalisiert sie anderen Fahrzeugen und Fußgängern auf der Straße deutlich, dass das Fahrassistenzsystem den Fahrzeugbetrieb steuert. Dies verbessert die Wahrnehmung und Interaktion der Verkehrsteilnehmer. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Verkehrsunfälle durch Fehleinschätzungen des Fahrzustands zu reduzieren.
Das Funktionsprinzip basiert auf den Sensoren und Steuerungssystemen im Fahrzeug. Wenn das Fahrzeug die assistierte Fahrfunktion einschaltet, aktiviert das System automatisch die Verkehrszeichenbeleuchtung, um andere Verkehrsteilnehmer zur Aufmerksamkeit zu ermahnen.
Angeführt von Automobilherstellern werden Signalleuchten für assistierte Fahrsysteme selten eingesetzt
Da es derzeit keine verbindlichen nationalen Standards gibt, sind von den auf dem chinesischen Automobilmarkt erhältlichen Modellen nur die Modelle von Li Auto mit aktiver Blinkleuchte für das assistierte Fahrsystem ausgestattet. Die Farbe der Blinkleuchte ist blaugrün. Am Beispiel des Ideal L9 ist das gesamte Fahrzeug mit insgesamt fünf Blinkleuchten ausgestattet, vier vorne und eine hinten (der LI L7 hat zwei). Sowohl die Modelle Ideal AD Pro als auch AD Max sind mit dieser Blinkleuchte ausgestattet. Standardmäßig leuchtet die Blinkleuchte automatisch auf, wenn das assistierte Fahrsystem aktiviert wird. Diese Funktion kann auch manuell deaktiviert werden.
International gesehen gibt es in vielen Ländern keine relevanten Standards oder Spezifikationen für die Signalbeleuchtung von Fahrassistenzsystemen. Die meisten Automobilhersteller ergreifen daher die Initiative, diese einzuführen. Mercedes-Benz beispielsweise erhielt in Kalifornien und Nevada die Zulassung für den Verkauf von Fahrzeugen mit Fahrassistenzsystem (Drive Pilot) und stattete die Modelle Mercedes-Benz S-Klasse und Mercedes-Benz EQS mit türkisfarbenen Signalleuchten aus. Bei aktiviertem Fahrassistenzsystem schaltet sich die Beleuchtung gleichzeitig ein, um andere Fahrzeuge und Fußgänger auf der Straße sowie die Verkehrspolizei zu warnen.
Es ist nicht schwer festzustellen, dass trotz der rasanten Entwicklung der assistierten Fahrtechnologie weltweit noch einige Defizite bei den entsprechenden unterstützenden Standards bestehen. Die überwiegende Mehrheit der Automobilunternehmen konzentriert sich auf Technologieforschung und -entwicklung sowie Produktmarketing. Bei assistierten Fahrsystemen, Signalleuchten und anderen wichtigen Konfigurationen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit wird nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt.
Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, ist die Installation von Fahrassistenzsystemen unerlässlich.
Tatsächlich besteht der wichtigste Grund für den Einbau von Signalleuchten für assistiertes Fahren darin, die Zahl der Verkehrsunfälle zu senken und die Verkehrssicherheit zu verbessern. Technisch gesehen erreichen die aktuellen assistierten Fahrsysteme in den USA zwar noch nicht die Stufe „bedingt autonomes Fahren“ der Stufe L3, aber ihre tatsächlichen Funktionen kommen ihr sehr nahe. Einige Automobilhersteller haben in ihrer Werbung bereits damit geworben, dass die Fahrassistenzstufe ihrer neuen Fahrzeuge bei L2,99999 liegt, also sehr nahe an Stufe 3. Zhu Xichan, Professor an der Fakultät für Automobiltechnik der Tongji-Universität, ist der Ansicht, dass der Einbau von Signalleuchten für assistiertes Fahren für intelligent vernetzte Fahrzeuge sinnvoll ist. Viele Fahrzeuge, die als Stufe 2+ angepriesen werden, verfügen tatsächlich über L3-Fähigkeiten. Manche Fahrer entwickeln im Laufe der Autofahrt Nutzungsgewohnheiten der Stufe 3, z. B. längeres Fahren ohne Hände und Füße, was einige Sicherheitsrisiken birgt. Daher muss beim Einschalten des assistierten Fahrsystems ein deutlicher Hinweis an andere Verkehrsteilnehmer erfolgen.

Anfang des Jahres schaltete ein Autobesitzer bei hoher Geschwindigkeit die Fahrassistenz ein. Beim Spurwechsel verwechselte er ein vor ihm stehendes Werbeschild mit einem Hindernis und bremste abrupt ab. Das hinter ihm fahrende Fahrzeug konnte nicht mehr ausweichen und verursachte einen Auffahrunfall. Stellen Sie sich vor: Wäre das Fahrzeug dieses Autobesitzers mit einer Warnleuchte für die Fahrassistenz ausgestattet und würde diese standardmäßig einschalten, würde dies den umliegenden Fahrzeugen deutlich signalisieren: Ich habe die Fahrassistenz eingeschaltet. Fahrer anderer Fahrzeuge würden auf diese Meldung aufmerksam und ergreifen die Initiative, Abstand zu halten oder einen größeren Sicherheitsabstand einzuhalten, wodurch ein Unfall verhindert werden könnte. Zhang Yue, Senior Vice President von Careers Consulting, hält es daher für notwendig, Fahrzeuge mit Fahrassistenz mit externen Warnleuchten auszustatten. Die Verbreitung von Fahrzeugen mit Fahrassistenzsystemen der Stufe 2+ nimmt derzeit stetig zu. Es besteht zwar eine hohe Wahrscheinlichkeit, im Straßenverkehr auf ein Fahrzeug mit aktivierter Fahrassistenz zu treffen, doch von außen lässt sich dies nicht beurteilen. Wenn draußen ein Signallicht leuchtet, erkennen andere Fahrzeuge auf der Straße den Fahrzustand des Fahrzeugs deutlich, was zu erhöhter Aufmerksamkeit führt, sodass sie beim Folgen oder Einfädeln mehr Aufmerksamkeit schenken und einen angemessenen Sicherheitsabstand einhalten.
Tatsächlich sind ähnliche Warnmethoden keine Seltenheit. Die bekannteste davon ist wohl das „Praktikumszeichen“. Gemäß den Vorgaben der „Verordnung über die Beantragung und Verwendung von Kraftfahrzeugführerscheinen“ sind die zwölf Monate nach dem Erwerb des Führerscheins die Praktikumszeit. Während dieser Zeit sollte beim Führen eines Kraftfahrzeugs ein einheitliches „Praktikumszeichen“ an der Rückseite der Fahrzeugkarosserie angebracht oder aufgehängt werden. Ich glaube, dass die meisten erfahrenen Fahrer das genauso sehen. Wenn sie auf ein Fahrzeug mit einem „Praktikumsschild“ an der Heckscheibe treffen, bedeutet das, dass der Fahrer ein „Neuling“ ist. Daher werden sie sich in der Regel von solchen Fahrzeugen fernhalten oder anderen Fahrzeugen folgen oder sich in diese einreihen. Halten Sie beim Überholen ausreichend Sicherheitsabstand ein. Dasselbe gilt für Fahrassistenzsysteme. Ein Auto ist ein geschlossener Raum. Wenn es außerhalb des Autos keine offensichtlichen Hinweise gibt, können andere Fahrzeuge und Fußgänger nicht klar beurteilen, ob das Fahrzeug von einem Menschen oder einem Fahrassistenzsystem gefahren wird, was leicht zu Fahrlässigkeit und Fehleinschätzungen führen kann und somit das Risiko von Verkehrsunfällen erhöht.
Die Standards müssen verbessert werden. Die Kennzeichnung von Fahrassistenzsystemen sollte gesetzlich durchsetzbar sein.
Da die Signalleuchten für assistierte Fahrsysteme so wichtig sind, stellt sich die Frage, ob das Land über entsprechende Richtlinien und Vorschriften zu deren Überwachung verfügt. Tatsächlich enthalten derzeit nur die lokalen Vorschriften von Shenzhen, die „Vorschriften für das Management intelligent vernetzter Fahrzeuge in der Sonderwirtschaftszone Shenzhen“, klare Anforderungen an die Konfiguration der Signalleuchten. Sie besagen, dass Fahrzeuge mit autonomem Fahrmodus beim autonomen Fahren mit einer automatischen „externen Fahrmodus-Kontrollleuchte zur Erinnerung“ ausgestattet sein sollten. Diese Vorschrift gilt jedoch nur für drei Arten intelligent vernetzter Fahrzeuge: bedingt autonomes Fahren, hochautonomes Fahren und vollautonomes Fahren. Mit anderen Worten: Sie gilt nur für Modelle ab L3. Darüber hinaus veröffentlichte das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie im September 2021 den Entwurf „Optische Signalgeräte und -systeme für Kraftfahrzeuge und Anhänger“ (Entwurf zur Kommentierung). Als national verbindliche Norm wurden darin Anforderungen an „Signalleuchten für autonomes Fahren“ hinzugefügt. Das geplante Umsetzungsdatum ist der 1. Juli 2025 bzw. der 1. Januar 2025. Diese national verbindliche Norm bezieht sich jedoch auch auf Modelle ab L3.
Es ist unbestreitbar, dass die Entwicklung des autonomen Fahrens der Stufe L3 an Fahrt gewinnt, doch derzeit konzentrieren sich die gängigen nationalen Fahrassistenzsysteme noch auf die Stufen L2 und L2+. Laut Daten des Personenkraftwagenverbands lag die Ausstattungsrate von Personenkraftwagen mit alternativen Antrieben und Fahrassistenzfunktionen der Stufe L2 und höher zwischen Januar und Februar 2024 bei 62,5 %, wobei L2 weiterhin einen großen Anteil ausmacht. Lu Fang, CEO von Lantu Auto, erklärte bereits im Juni auf dem Sommerforum in Davos: „Es wird erwartet, dass Fahrassistenzsysteme der Stufe L2 innerhalb von drei bis fünf Jahren weite Verbreitung finden werden.“ Es ist abzusehen, dass Fahrzeuge der Stufen L2 und L2+ noch lange Zeit den Hauptmarkt bestimmen werden. Wir fordern daher die zuständigen nationalen Behörden auf, bei der Formulierung der entsprechenden Normen die tatsächlichen Marktbedingungen umfassend zu berücksichtigen, die Signalleuchten für Fahrassistenzsysteme in die verbindlichen nationalen Normen aufzunehmen und gleichzeitig Anzahl, Lichtfarbe, Position und Priorität der Signalleuchten zu vereinheitlichen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus fordern wir das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie auf, in die „Verwaltungsmaßnahmen für die Zugangsgenehmigung von Herstellern und Produkten von Straßenkraftfahrzeugen“ die Ausstattung mit Fahrassistenzsystemen als Voraussetzung für die Zulassung neuer Fahrzeuge und als einen der Sicherheitstests aufzunehmen, die bestanden werden müssen, bevor das Fahrzeug auf den Markt gebracht wird.
Die positive Bedeutung der Signalleuchten von Fahrerassistenzsystemen
Als eine der Sicherheitskonfigurationen von Fahrzeugen kann die Einführung von Signalleuchten für assistierte Fahrsysteme die allgemeine standardisierte Entwicklung der assistierten Fahrtechnologie durch die Formulierung einer Reihe von technischen Spezifikationen und Standards fördern. Beispielsweise können durch die Gestaltung der Farbe und des Blinkmodus der Signalleuchten verschiedene Stufen assistierter Fahrsysteme wie L2, L3 usw. weiter unterschieden werden, wodurch die Verbreitung assistierter Fahrsysteme beschleunigt wird.
Für Verbraucher erhöht die zunehmende Verbreitung von Warnleuchten für Fahrassistenzsysteme die Transparenz der gesamten Branche intelligent vernetzter Fahrzeuge. Verbraucher können intuitiv erkennen, welche Fahrzeuge mit Fahrassistenzsystemen ausgestattet sind, und ihr Bewusstsein und Verständnis für Fahrassistenzsysteme verbessern. Dies fördert Vertrauen und Akzeptanz. Für Automobilhersteller sind Warnleuchten für Fahrassistenzsysteme zweifellos ein intuitives Spiegelbild der Produktführerschaft. Wenn Verbraucher beispielsweise ein Fahrzeug mit Warnleuchten für Fahrassistenzsysteme sehen, assoziieren sie es automatisch mit Hochtechnologie und Sicherheit. Positive Bilder wie Sex werden miteinander verknüpft, was die Kaufabsicht erhöht.
Darüber hinaus hat der internationale technische Austausch und die Zusammenarbeit mit der globalen Entwicklung intelligenter vernetzter Fahrzeugtechnologien auf Makroebene zugenommen. Derzeit gibt es weltweit keine klaren Vorschriften und einheitlichen Standards für die Signalbeleuchtung von Fahrassistenzsystemen. Als wichtiger Akteur im Bereich intelligenter vernetzter Fahrzeugtechnologien kann mein Land den Standardisierungsprozess für Fahrassistenzsysteme weltweit anführen und fördern, indem es die Führung bei der Formulierung strenger Standards für die Signalbeleuchtung von Fahrassistenzsystemen übernimmt. Dies wird dazu beitragen, die Rolle meines Landes im internationalen Standardisierungssystem weiter zu stärken.
Beitragszeit: 05.08.2024